Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 213 [03]

Datierung: 23. Oktober 1393

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz hat sich mit Hans von Bilstein über alle Forderungen geeinigt, die seit den Tagen des erzbischöflichen Amtsvorgängers im Dienste für das Stift Mainz aufgelaufen sind.

Vollregest:

Hans de Bilstein.

[Erzbischof] Konrad [von Mainz] hat sich mit Hans (Johannes) von Bilstein, seinem "lieben Getreuen" über alle Forderungen (koste schaden czerunge hengeste vnd pherde) geeinigt, die seit den Tagen des erzbischöflichen Amtsvorgängers im Dienste für das Stift Mainz (Mencze) bis zum heutigen Tag aufgelaufen sind. Der Erzbischof ist ihm danach 100 Gulden schuldig, die er in den Tagen der kommenden Frankfurter Fastenmesse [15. August bis 8. September] zu bezahlen verspricht. Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Datum Bensheim ipso die beati Severini episcopi ... [13]93.

Hans (Johannes) von Bilstein gab dem Erzbischof seinen Revers, in dem er ihn und sein Stift aller weitergehenden Forderungen enthob.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 213 [03], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3711 (Zugriff am 28.03.2024)