Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 214v [01]

Datierung: 11. Oktober 1393

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz bestätigt, dass Hoffward von Sickingen, genannt Nachtschade, ihm bzw. dem Stift Mainz zwei Morgen Weingärten "an der kyrche gelegen vnder Terdingen" aufgelassen und als Lehen zurückempfangen hat.

Vollregest:

- Hoffwart de Sickingen.

[Erzbischof] Konrad [von Mainz] bestätigt, dass Hoffward von Sickingen, genannt Nachtschade, sein "lieber Getreuer" ihm, seinem Amtsnachfolger bzw. dem Stift Mainz (Mencze) zwei Morgen Weingärten "an der kyrche gelegen vnder Terdingen" aufgelassen (vffgeben) und [als Lehen] zurückempfangen hat. Deshalb hat der Erzbischof ihm eine Geldsumme gegeben. Hoffward und seine Lehenserben müssen dem Erzbischof und seinem Stift 6 Gulden Geldeinkünfte beweisen und belegen. Diese 6 Gulden sollen als rechtes Burglehen im erzbischöflichen Anteil von Bönnigheim (Bonne(n)keim) mit "truwen eyden dinsten vnd seßen" so verdient werden, wie Lehnsrecht und Gewohnheit dies besagen.

Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Datum Gernsheim Sabbato post diem beati Gereonis martiris ... [13]93.

Der Erzbischof hat in gleicher Form einen Revers erhalten.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 214v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3706 (Zugriff am 20.04.2024)