Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 204 [02]

Datierung: 28. Juni 1393

Quelle

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Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz leiht Contze Grecke von Kochendorf verschiedene Mannlehen zu Obereisesheim.

Vollregest:

[Erzbischof] Konrad [von Mainz] bestätigt, dass Contze Grecke von Kochendorf (Kochendorff) vor ihm erschienen ist und gefordert hat (furderte), ihm ein Drittel eines Hofes samt zugehörigen zwei Morgen Wiesen, in ye dem flur ungefähr neun Morgen Acker, sodann ein Drittel an zwei Sommerhühnern, an einem Garten und an einer Hofstatt, alles liegt zu Obereisesheim (ob(er)n Eysesheim), zu Mannlehen zu leihen. Die Güter sind erzstiftisches Eigengut und gehen vom Stift zu Lehen. Er habe Contze mitgeteilt, dass er ihm die Güter nicht leihen wolle. Da forderte Contze, ihm das zu leihen, was ihm von Rechts wegen zustehe. Das habe er nun getan und Contze habe ihm den Lehnseid geleistet, wie Mannlehenrecht und Gewohnheit dies besagen. Der Erzbischof behält sich sein Recht, das des Stiftes und das Mannenrecht vor.

- Datum Nuwestad Sabbato ante diem beaotorum Petri et Pauli apostolorum ... [13]93.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 204 [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3687 (Zugriff am 18.04.2024)