Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 201v [01]

Datierung: 9. Juni 1393

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz und Dietrich von Kellenbach vereinbaren die Klärung einer strittigen Schuldsache.

Vollregest:

[Erzbischof] Konrad [von Mainz] bestätigt, dass sein Amtsvorgänger Adolf dem Dietrich (Diederich) von Kellenbach, seinem "lieben Getreuen", seinerzeit 429 Gulden verschrieben hatte, die er gemäß der damals ausgestellten Urkunden aus einem halben Thurnosen auf dem Zoll Lahnstein (Lanstein) nehmen sollte. Dietrich gibt an, dass ihm davon noch 180 Gulden nicht ausbezahlt sind. Ihm, Konrad, sei aber mitgeteilt worden, das Geld sei gänzlich bezahlt. Nun habe man sich in aller Freundschaft darauf geeinigt, dass der Erzbischof bis kommenden Martinstag [11. November] entsprechende Quittungen bzw. vertrauenswürdige Zeugenaussagen (guder kuntschafft) vorlegen will. Dietrich wird dann auf seine Forderung verzichten. Gelingt es dem Erzbischof nicht, wird der Lahnsteiner (Lanstein) Zollschreiber am darauffolgenden Frauentag Würzweihe [15. August] 110 [!] Gulden bezahlen.

- Datum Erenfels feria secunda post diem Corporis Xristi ... [13]93.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 201v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3674 (Zugriff am 25.04.2024)