Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 200 [03]

Datierung: 25. Mai 1393

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz verpfändet dem Eberhard von Hirschhorn die erzbischöfliche Burg und das Amt Wildenberg.

Vollregest:

Ebirhardus de Hirßhorn - verpfandung Wildenberg

[Erzbischof] Konrad [von Mainz] hat dem Eberhard (Ebirhart) von Hirschhorn (Hirßhorn), seinem "lieben Getreuen" die erzbischöfliche Burg (hus) und das Amt Wildenberg übergeben (empholen) für 7600 kleine Gulden, die Eberhard ihm geliehen hat. Eberhard und seine Erben sollen die Burg und das Amt nutzen und nießen, namentlich die Hälfte aller Gülten und Gefälle, die zum Amt gehören "uff dem walde", die andere Hälfte steht der Kellerei Amorbach (Ammerbach) zu. Der Erzbischof kann die Hirschhorner erst dann der Burg und des Amtes entsetzen, wenn er das geschuldete Geld zurückgezahlt hat. Möchte der Erzbischof Burg und Amt verändern und wiederhaben, können die Hirschhorner über die 700 Gulden hinaus keine weiteren Kosten geltend machen, sondern müssen Burg und Amt freigeben. Der Erzbischof kündigt sein Siegel an und das des Mainzer (Mencze) Domkapitels, was dieses bestätigt.

- Geben ... 1393 ... uff sante Urbans tag des heilgen babisten vnd Mertelers.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 200 [03], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3671 (Zugriff am 28.03.2024)