Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 197v [01]

Datierung: 16. Mai 1393

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Heinrich von Gondsroth bestätigt, dass Erzbischof Konrad von Mainz ihm verschiedenen Mannlehen zu Bessenbach verliehen hat.

Vollregest:

Heinrich von Gondsroth (Gunsrade) bestätigt, dass [Erzbischof] Konrad [von Mainz], sein »lieber gnädiger Herr», ihm und seinen Leibeslehnserben den Hof genannt »zum Clingel« samt Zubehör und zwei zugehörige Güter zu Bessenbach an der straße gelegen, die Herman Qwancz innehatte, als rechtes Mannlehen in der Weise verliehen hat, wie die von Mosbach (Mospach), seine Eltern, dies innegehabt hatten. Er und die Seinen werden das Mannlehen mit truwen eiden globden vnd dinsten verdienen.

- Datum ut supra [Aschaffinburg jn crastino Ascensionis Domini anno ut supra 1393].

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 197v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3670 (Zugriff am 19.04.2024)