Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 197 [04]

Datierung: 16. Mai 1393

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz verleiht Heinrich von Gunsrade verschiedene Mannlehen zu Bessenbach.

Vollregest:

- Henricus de Gunsrade

[Erzbischof] Konrad [von Mainz] anerkennt die treuen Dienste, die Heinrich von Gunsrade, sein "lieber Getreuer", ihm und dem Stift Mainz geleistet hat und künftig auch leisten soll. Deshalb und aus besonderer Gnade hat er ihm und seinen Leibeslehnserben den Hof genannt "zum Clingel" samt Zubehör und zwei zum Hof gehörige Güter zu Bessenbach (Bessinbach) "an der straße" gelegen, die Herman Qwancz innehatte, zu rechtem Mannlehen verliehen. Er leiht sie ihm so wie die von Mosbach (Mopsach), seine Eltern, diese besessen und innegehabt hatten. Heinrich und die Seinen sollen das Lehen mit "truwen eyden globden vnd dinsten" verdienen, wie Lehnrecht und Gewohnheit dies besagen. Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Datum Aschaffinburg jn crastino Ascensionis Domini anno ut supra [1393].

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 197 [04], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3669 (Zugriff am 28.03.2024)