Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 200 [01]

Datierung: 1393

Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz kommt mit den Brüdern Heinrich und Wernher von Schlitz bezüglich aller Forderungen überein.

Vollregest:

[Erzbischof] Konrad [von Mainz] ist mit den Brüdern Heinrich und Wernher von Schlitz (Slitße) gütlich über alle Forderungen (oste schaden virluste zerunge hengeste vnd pherde) übereingekommen, die im Verlauf der ihrer Diensten für den erzbischöflichen Amtsvorgänger Adolf und das Stift Mainz bis auf den heutigen Tag entstanden sind. Er schuldet ihnen deswegen 400 Gulden, die er bzw. das Stift ihnen kommende Pfingsten über ein Jahr zahlen will. Dazu gibt er ihnen in den Tagen der kommenden Frankfurter (Franckenfurd(er)) Messe einen Hengst. Was mit guter kuntschafft oder brieffen befunden wird, dass es Heinrich und Wernher ein Teil der vorgenannten Angelegenheit bezahlt ist, das wird von den 400 Gulden abgerechnet.

[Ohne Datum] [a] 

Quellenkommentar:

Korrektur (20.2.2015): Die irrige Lesung Schlitz von »Heusenstamm« wurde in Schlitz von »Haselstein« korrigiert.

Fußnotenapparat:

[a] Die Zuordnung in das Jahr 1393 ergibt sich aus der Stellung der Abschrift im Ingrossaturbuch.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 200 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3666 (Zugriff am 20.04.2024)