Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 202 [03]

Datierung: 16. April 1393

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz kommt mit Wissen und Willen des Domdekans und des Mainzer Domkapitels mit dem Ritter Hilliger von Langenau bezüglich aller Forderungen überein.

Vollregest:

- Hillegerus de Langenauwe

[Erzbischof] Konrad [von Mainz] ist mit Wissen und Willen des Domdekans und des Mainzer (Mencze) Domkapitels mit dem Ritter Hilliger (Hilleger) von Langenau (Langenauwe), seinem "lieben Getreuen" bezüglich aller Forderungen (koste schaden virluste czerunge hengeste vnd pherde) übereingekommen, wie diese seit den Tagen seines Vaters Daniel von Langenau und seines verstorbenen Bruders Henne von Langenau im Dienste für ihn, seinen Amtsvorgänger und für das Stift Mainz bis auf den heutigen Tag entstanden sind.

Demnach ist der Erzbischof ihm 1.000 Gulden schuldig. Damit Hilliger, dessen Ehefrau Hille bzw. deren Erben das Geld vereinnahmen können, hat der Erzbischof sie in zwei Englische (engilsche) auf dem Zoll Lahnstein (Lanstein) eingesetzt, anteilmäßig von jedem Fuder Wein und anderer Kaufmannschaft, die Rhein (Ryn) flussauf- oder flussabwärts am Zoll vorbeigeführt werden. Dieses dort eingehende Geld bekommen sie vom Zollschreiber in Abschlag so lange ausbezahlt, bis 1.000 Gulden abgetragen sind. Der Erzbischof gebietet seinem Zollschreiber Walther, kraft dieser Urkunde entsprechend zu verfahren. Ist das Geld zurückgezahlt, muss diese Urkunde zurückgegeben werden. Auch wenn dies nicht geschieht, ist diese Urkunde dann ungültig. Domdekan Eberhard (Ebirhard) und das Domkapitel kündigen zum Zeichen ihres Einverständnisses an, ihr Kapitelsiegel neben das Siegel des Erzbischofs zu hängen.

- Datum Bopardie feria quarta post Dominicam Quasi Modo Geniti ... [13]93.

Wigand gab am gleichen Tag seinen Revers.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 202 [03], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3665 (Zugriff am 28.03.2024)