Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 198v [01]

Datierung: 13. Mai 1393

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Die Brüder Wernher, Sifrid, Ruprecht, Adolf und Volprecht von Biedenfeld bitten Erzbischof Konrad wegen einer Gülte, die ihnen und ihren Erben im Land zu Battenberg zusteht, um rechtlichen Beistand.

Vollregest:

Die Brüder Wernher, Sifrid, Ruprecht, Adolf (Adolff) und Volprecht von Biedenfeld (Biedenfelt) bestätigen, dass die Gülte, die ihnen und ihren Erben im Land zu Battenberg (Battenburg) vom damaligen Erzbischof Adolf und dem ebenfalls verstorbenen Graf Johann von Nassau (Naßauwe) verschrieben worden war, lange Zeit Dietrich (Dyderich) Gaugrebe aufgehoben hat. In dieser Sache sind sie an Erzbischof Konrad von Mainz herangetreten, ob er deswegen an Dietrich Rechtsansprüche stellen wolle. Wenn der Edle Schenk Eberhard (Ebirhard) Herr zu Erbach (Erpach) dann entscheidet, was der Erzbischof ihnen deswegen zahlen soll, das wollen sie akzeptieren. Ihre Forderungen an Mainz sind dann vollständig abgegolten. Will der Erzbischof von Dietrich nichts fordern, dann bleiben ihre Ansprüche bestehen. Die Brüder Sifrid und Adolf kündigen auch im Namen ihrer Brüder und Erben ihre Siegel an, was diese bestätigen.

- Datum ut supra [Aschaffenburg feria tertia post Dominicam Vocem Jocunditatis ... [13]93].

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 198v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3664 (Zugriff am 25.04.2024)