Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 198 [02]

Datierung: 13. Mai 1393

Quelle

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz bestätigt, dass er Gise von Byenbach 15 Gulden Geld, die ihm jährlich an Martini am Zoll Ehrenfels ausbezahlt werden, als Mannlehen geliehen hat.

Vollregest:

[Erzbischof] Konrad [von Mainz] bestätigt, dass er Gise von Byenbach, seinem "lieben Getreuen" jene 15 Gulden Geld, die ihm jährlich an Martini [11. November] am Zoll Ehrenfels (Erenfels) ausbezahlt werden, als Mannlehen geliehen hat. Gise hat den Lehenseid geleistet und wird das Mannlehen mit "truwen eyden vnd dinsten" verdienen, wie Mannlehenrecht und Gewohnheit dies besagen. Er behält sich sein Recht, das des Stiftes und das der mainzischen Mannen vor. Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Datum feria tertia post Dominicam Vocem Jocunditatis ... [13]93.

Gise hat dazu seinen Revers gegeben.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 198 [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3661 (Zugriff am 26.04.2024)