Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 196 [01]

Datierung: 9. Mai 1393

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz einigt sich mit den Brüdern Clase, Bernhart und Endres von Leibolz über sämtliche Auslagen und Kosten, die ihnen bisher entstanden waren. 

Vollregest:

[Erzbischof] Konrad [von Mainz] hat sich mit den Brüdern Clase (Nicolas), Bernhart (Bernhardus) und Endres (Andera) von Leibolz (Leyboldes), seinen "lieben Getreuen" über sämtliche Auslagen und Kosten für Lebensmittel (zerunge), verlorene Hengste und Pferde geeignet, die ihnen im Krieg des erzbischöflichen Amtsvorgängers Adolf mit dem Landgrafen von Hessen und bis auf den heutigen Tag entstanden waren. Hiervon nicht betroffen ist zwei Urkunden, eine Urkunde über 800 Gulden vom Schloss Weiberhof (Wyer) und eine Urkunde über 2.000 Gulden, die sie von Stifts wegen "ynne hant".

Der Erzbischof will ihnen 500 Gulden, Mainzer (Mencze) Währung in Form eines Turnosen am Zoll Ehrenfels (Erenfels) zahlen, alles was anteilmäßig von jedem Fuder Wein und von jeglicher anderen Kaufmannschaft, die rheinaufwärts (Ryn) oder abwärts am Zoll vorbeigeführt wird. Der Ehrenfelser Zollschreiber Nicolaus bzw. sein Amtsnachfolger erhalten Anweisung, das Geld aus dem Turnosen so lange als Abschlag auszubezahlen, bis 500 Gulden abgetragen sind. Danach ist diese Urkunde zurückzugeben. Geschieht dies nicht, wird sie für ungültig erklärt.

Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

Datum Gernsheim feria sexta post Dominicam Cantate ... [1393].

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 196 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3653 (Zugriff am 29.03.2024)