Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 200v [01]

Datierung: 28. April 1393

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz nimmt die Abrechnung seines Lahnsteiner Zollschreibers Waltherus vom 11. November 1391 bis zum 11. November 1392 entgegen.

Vollregest:

[Erzbischof] Konrad [von Mainz] nimmt die Abrechnung seines »lieben Getreuen« Waltherus, seines Zollschreibers in Lahnstein (Lanstein) entgegen. Waltherus rechnet die gemeynen gelde des Zolls ab, was er im Zollhaus an busschen armbroste vmd harnasch ... geczuget hat und was er für den Erzbischof dort verbaut hat. Abrechnungszeitraum ist Martinstag [11. November] 1391 bis Martinstag 1392. Der Erzbischof bleibt dem Zollschreiber 9 Gulden, 5 Weißpfennige und 7 Heller schuldig.

In der Abrechnung enthalten ist Waltherus letzter Rezess, den er vom Erzbischof gehabt hat.

Sollte Waltherus etwas vergessen und nicht in sein Rechenbuch eingetragen haben, müssen entweder der Erzbischof oder er selbst dies nachbezahlen. Diese Abrechnung gilt dann aber nach wie vor.

Zeuge dieser Abrechnung war der erzbischöfliche »liebe Getreue« Ludwig (Ludewig) von Bensfurt (Bensfurtte), Provisor in Erfurt (Erffurte).

- Datum Eltevil jn die beati Vitalis martiris ... 1393.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 200v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3651 (Zugriff am 29.03.2024)