Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 201 [02]

Datierung: 19. April 1393

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz kommt mit Dietrich von Kellenbach bezüglich aller Forderungen überein, die Dietrich im Dienst für den erzbischöflichen Amtsvorgänger, für Konrad selbst und für das Stift Mainz entstanden sind. 

Vollregest:

[Erzbischof] Konrad [von Mainz] ist mit Dietrich (Diederich) von Kellenbach, seinem "lieben Getreuen" über alle Forderungen (koste schaden virluste czerunge hengeste vnd pherde) übereingekommen, die Dietrich im Dienst für den erzbischöflichen Amtsvorgänger, für Konrad selbst und für das Stift Mainz (Mencze) bis auf den heutigen Tag entstanden sind. Demnach ist der Erzbischof ihm 100 Gulden schuldig, die er bzw. das Stift ihm bis kommenden Frauentag Würzweihe [15. August] bezahlen will. Das Geld wird ihm der Lahnsteiner (Lanstein) Zollschreiber Walther ausbezahlen. Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Datum Lanstein Sabbato post diem Sacramenti ... [13]93.

Dietrich (Thidericus) gab in der gleichen Form seinen Revers.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 201 [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3650 (Zugriff am 19.04.2024)