Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 195v [03]

Datierung: 6. Mai 1393

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz schuldet dem Mainzer Domherrn Ulrich von Kronberg 200 Gulden. 

Vollregest:

[Erzbischof] Konrad [von Mainz] bekennt, dass er und seine Amtsnachfolger bzw. das Stift Mainz (Mencze) dem Mainzer Domherrn Ulrich von Kronberg (Cronenberg), seinem "lieben Heimlichen und Getreuen" 200 Gulden schulden. Diese Summe war seinem verstorbenen Vater Ulrich am erzbischöflichen Zoll Gernsheim angewiesen worden, als der ehemalige Erzbischof Gerlach starb. Erzbischof Konrad sichert Domherrn Ulrich nun die Gelder aus einem Turnosen am Zoll Gernsheim zu. Ulrich soll von jedem Fuder Wein und von jeglicher anderen Kaufmannschaft, die den Rhein (Rin) flussauf oder flussab geführt werden, den entsprechenden Anteil bekommen. Der Gernsheimer Zollschreiber Johan wird angewiesen, dem Kronberger den Turnosen als Abschlagszahlung auf die 200 Gulden so lange auszuzahlen, bis die 200 Gulden abgetragen sind. Ist die Schuld beglichen, ist diese Urkunde unverzüglich zurückzugeben. Geschieht dies nicht, wird sie für ungültig erklärt. Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Datum Gernsheim feria sexta post Dominicam Cantate ... 1393.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 195v [03], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3646 (Zugriff am 23.04.2024)