Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 193v [02]

Datierung: 30. April 1393

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz verleiht Jekel Hulse, Bürger zu Bingen, verschiedene Mannlehen zu Bingen.

Vollregest:

Jekel Hulse, Bürger zu Bingen, bestätigt, dass [Erzbischof] Konrad [von Mainz] ihn ein Mannlehen verliehen hat, nämlich ein Haus oberhalb Bingen am Rhein gelegen mit einem benachbarten Weingarten, einen weiteren Weingarten jenseits der Nahe gen. der "Wider". Die Güter hatte Sifrid Arczete dem Erzbischof aufgelassen (uffgeben). Er will das Mannlehen mit "truwen dinsten globden vnd eyden" verdienen, wie Mannlehenrecht und Gewohnheit dies besagen. Er kündigt sein Siegel an.

- Datum ut supra [Pingwie in vigilia sociorum Philippi et Jacobi apostolorum ... [13]93].

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 193v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3644 (Zugriff am 24.04.2024)