Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 194v [01]

Datierung: 29. April 1393

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz nimmt die Abrechnung seines Lahnsteiner Zollschreibers Walther über alle Einnahmen und Ausgaben des Zolls zu Lahnstein und des Schlosses Lahnstein vom 11. Juli 1391 bis zum 24. Juni 1392 entgegegen.

Vollregest:

[Erzbischof] Konrad [von Mainz] nimmt die Abrechnung seines Lahnsteiner (Lanstein) Zollschreibers Walther entgegen. Walther hat über alle Einnahmen und Ausgaben des Zolls zu Lahnstein und auch des Schlosses (sloßes) Lahnstein vom Barnabastag [11. Juli] des Jahres 1391 bis zum St. Johannstag Baptiste [24. Juni] 1392 abgerechnet. Walther bleibt dem Stift Mainz schuldig: an Weizen 320 Malter, Mainzer (Menczer) Maß, an Korn 1.345 Malter, Mainzer Maß, an Hafer 472 ¼ Malter, Mainzer Maß, und 64 ½ Maß Hafer, Binger Maß sowie an Wein 96 Fuder und ein Ohm (ame) sowie 3 ½ Viertel "cleins maßes" schuldig.

Der Erzbischof bleibt seinem Zollschreiber 330 Gulden an Geld schuldig. Mit eingerechnet sind die 6 Fuder Wein, die Walther dem Erzbischof von seinen "Heimbechern winen" verkauft und gegeben hatte. Eingeschlossen in diese Rechnung ist der letzte "recess", den Walther vom Erzbischof gehabt hat. Sollten Erzbischof Konrad oder Zollschreiber Walther in dieser Rechnung etwas vergessen haben, muss dies noch beglichen werden.

Zeuge der Rechnungslegung war der erzbischöfliche "liebe Getreue" Ludwig (Ludewig) von Bensfurt (Bensfurte), der erzbischöfliche Provisor zu Erfurt (Erffurte).

- Datum Eltevil ipso die beati Vitalis martiri ... [13]93.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 194v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3642 (Zugriff am 19.04.2024)