Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 191 [02]

Datierung: 28. April 1393

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz nimmt die Abrechnung des Ritter Frank von Kronberg entgegen, der bis auf den heutigen Tag alle Einnahmen und Ausgaben im Amt Hofheim vorgelegt hat.

Vollregest:

Erzbischof [Konrad von Mainz] nimmt die Abrechnung des Ritter Frank (Francke) von Kronberg (Cronenberg) entgegen, der bis auf den heutigen Tag alle Einnahmen und Ausgaben im Amt Hofheim, es seien geliehen Gelder, Geleitgeld, Ungelder, andere Gülten und vor allem die Kosten des Baus, den er zu Hofheim ausgeführt hat, vorgelegt hat.

Der Erzbischof bleibt ihm 1.331½ Gulden abzüglich eines Schillings schuldig. Der Erzbischof bzw. das Stift Mainz (Mencze) wollen das Geld kommende Weihnachten bezahlen. Der Erzbischof kündigt sein Siegel an. Domdekan Eberhard (Ebirhard) und das Domkapitel kündigen zum Zeichen ihres Einverständnisses das Kapitelsiegel an.

Datum Erenfels feria secunda post Dominicam beati Georgii martiris [13]93 [a] 

Quellenkommentar:

[a] Der Georgstag, der 23. April, fiel im Jahr 1393 auf einen Mittwoch. Bei der Datumsfestlegung wurde das "Dominicam" durch "feriam" ersetzt.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 191 [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3630 (Zugriff am 23.04.2024)