Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 190v [01]

Datierung: 19. April 1393

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz einigt sich mit Hans vom Steine bezüglich einer Entschädigungsleistung.

Vollregest:

[Erzbischof] Konrad [von Mainz] bestätigt, dass sein »lieber Getreuer« Hans vom Steine (Steyne) mit Konrads Amtsvorgänger, Erzbischof Adolf [von Mainz] bezüglich einer Geldsumme übereingekommen war. Es handelt sich um 600 Gulden, die Erzbischof Adolf zugesichert hatte, da er bzw. erzbischöfliche Leute einen Mann zu Rimbach und weitere sieben Personen gefangen genommen hatten.

Von diesen 600 Gulden sind ihm von Erzbischof Adolf lediglich 130 Gulden ausbezahlt worden. Erzbischof Konrad anerkennt die restliche Verbindlichkeit. Er will dem Hans von den verbliebenen 470 Gulden, 200 Gulden kommende Weihnachten und 270 Gulden eine weitere Weihnachten später bezahlen. So lange soll Hans erzbischöflicher Diener und seine Burganteile auf Burg (sloß) Steineck und Hennißheim erzbischöfliches Offenhaus sein. Erzbischof Konrad kann sich zu allen Notwendigkeiten behelfen, muss sich aber an den Burgfrieden halten. Ausgenommen sind dabei die Herzöge von Österreich (Osterrich), die Markgrafen von Baden und deren Verwandte. Hans und die Seinen verzichten auf alle weiteren Ansprüche bezüglich der Gefangennahme.

- Datum [13]93 Sabbato jnfra octavas Pasche et fuit in Gernsheim.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 190v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3629 (Zugriff am 28.03.2024)