Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 188 [01]

Datierung: 1393

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz hat Concze Muntzmeister von Würzburg für die kommenden sechs Jahre zum Münzmeister in Neustadt an der Aisch angenommen.

Vollregest:

[Erzbischof] Konrad [von Mainz] hat Concze Muntzmeister von Würzburg (Wirtzpurg) für die kommenden sechs Jahre zum Münzmeister in Neustadt (Nuwenstad) [an der Aisch] angenommen.

 Er soll dort Regensburger (Regenspurger) und Schwarzburger (Swarczpurger) Münzen schlagen. 28 sollen dabei auf ein Lot (loid) gehen "vnd zum halben deil besteen". Concze muss dem Erzbischof von jeder Mark einen alten Turnosen abliefern. Wenn der erzbischöfliche Aufseher (offziher) das Geld mit dem vorgegebenen Gewicht empfängt, hat der Münzmeister seiner Pflicht Genüge getan.

Die Münze (muntzehus) selbst ist frei. Der Münzmeister und seine Knechte dürfen niemandem Gewalt antun. Er genießt alle Freiheiten, die andere Münzmeister ebenfalls genießen. Der Erzbischof wird ihn und die Seinen schützen und schirmen. Will jemand den Münzmeister oder die Seinen rechtlich belangen, muss er dies vor dem Erzbischof bzw. dessen Beauftragtem tun. Sollten der Erzbischof und die anderen Fürsten beschließen, anders zu münzen, muss der Münzmeister sich nach den neuen Vorgaben richten.

Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Datum [13]93.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 188 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3619 (Zugriff am 29.03.2024)