Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

787 Quellen in dieser Liste. Sie sehen die Quelle 394.

StA Wü, MIB 12 fol. 187v [01]

Datierung: 8. März 1393

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

KML Visualisierung

Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz einigt sich mit Willen und Wissen des Domdekans Eberhard und des Domkapitels zu Mainz mit Graf Philipp zu Nassau und Saarbrücken und dessen Ehefrau Anne bezüglich aller Ansprüche und Forderungen.

Vollregest:

[Erzbischof] Konrad [von Mainz] hat sich mit Willen und Wissen des Domdekans Eberhard (Ebirhard) und des Domkapitels zu Mainz (Mencze) mit seinem "lieben Getreuen" Graf Philipp zu Nassau (Naßauwe) und zu Saarbrücken (Sarbrucke) und dessen Ehefrau Anne bezüglich aller Ansprüche und Forderungen (schulde koste schaden sloße rechenunge oder brive) geeinigt, die diese seit den Tagen seines Amtsvorgängers und Philipps Eltern bis auf den heutigen Tag stellen können. Diesbezüglich sind besiegelte Urkunden ausgetauscht worden.

Der Erzbischof, seine Amtsnachfolger und das Mainzer Stift sollen dem Grafen lebenslang als jährliche Gülte 500 kleine Gulden, Mainzer oder Binger (Binge) Währung jeweils am Martinstag [11. November] aus den Zolleinnahmen in Lanstein (Lanstein) zahlen. Der Zollschreiber erhält hiermit die entsprechende Anweisung. Zusätzlich ist Graf Philipp Rat und Ritter des Erzbischofs geworden.

Erzbischof Konrad kündigt sein Siegel an. Dekan Eberhard und das Domkapitel kündigen zum Zeichen ihres Einverständnisses das große Kapitelsiegel an.

- Datum Eltevil Sabbato ante Dominicam Oculi ... 1393.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Personenindex

Ortsindex

Körperschaften

Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 187v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3612 (Zugriff am 28.03.2024)