Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 185v [01]

Datierung: 1. Februar 1393

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz bestätigt das Hilfsabkommen zwischen ihm und der Herrschaft Waldeck.

Vollregest:

[Erzbischof] Konrad [von Mainz] bestätigt, sollte er mit jemandem in Krieg geraten, und dies das Bündnis zwischen ihm und der Herrschaft Waldeck (Waldecke) betreffen, will er keine Sühne und keinen Frieden vereinbaren, auch keine Verhandlungen (forworte) aufnehmen, ohne das vorher seinem "lieben Neffen und Getreuen" Heinrich [IV.] Graf von Waldeck und dessen Sohn Adolf [III.] (Adolph) mitgeteilt zu haben. Sollte Graf Heinrich eine Sühne oder eine richterliche Entscheidung (bescheidenheit) widerfahren, die dem Erzbischof und seinem Rat genehm sein sollten ("duchte bescheidenlich vnd mogelichin sin"), die soll der Graf "uffnemen", dem Erzbischof damit aber folgsam sein.

- Datum ut supra [Friczlar Sabbato ante diem Purificationis beate Marie virginis ... [13]93]

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 185v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3607 (Zugriff am 28.03.2024)