Mainzer Ingrossaturbücher Band 12
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StA Wü, MIB 12 fol. 187v [02]
Datierung: 23. Juni 1391
Quelle
Aussteller:
Empfänger:
Archiv: Würzburg StaatsA
Weitere Überlieferung:
Geographische Bezüge:
Inhalt
Kopfregest:
Elekt Konrad von Mainz verleiht dem Heincze Obel von Ehnheim einige erbliche Mannlehen im Gericht Schönfeld.
Vollregest:
[Elekt] Konrad [von Mainz] verleiht dem Heincze Obel von Ehnheim (Ehenheim), seinem »lieben Getreuen« einige erbliche Mannlehen, nämlich das Gericht Schönfeld (Schonfelt) und die drei dortigen Höfe samt Zubehör, nämlich den Hof, den Michel am Kirchhof bebaut, als zweiten den Hof, den Hans Joselin (Jselin) bebaut, und den dritten Hof, den Concze Mercze bebaut. Zum Lehen gehören auch alle anderen Güter, die Heincze in Schönfeld und seiner Gemarkung innehat. Heincze hat den Lehnseid geschworen und wird die Mannlehen mit truwen globden eiden und dinsten verdienen, wie Mannlehenrecht und Gewohnheit dies besagen. Der Erzbischof behält sich sein Recht, sowie das des Stiftes und seiner Mannen und Burgmannen an dem Lehen vor. Er kündigt sein Siegel an.
- Datum ... [13]91 in vigilia Nativitatis beati Johannis baptiste.
Quellenansicht
Keine
Metadaten
Personenindex
- Mainz: Johann II. [Eb. 1396/97-1419] (Aussteller)
- Ubel von Ehnheim: Heintze (Empfänger)
- Joselin: Hans (Nennung)
- Mercze: Concze (Nennung)
- Kirchhof: Michel am (an/in dem) (Nennung)
Ortsindex
- Schönfeld [Großrinderfeld] : Kirchhof (Nennung)
- Schönfeld [Großrinderfeld] : Ort (Nennung)
Körperschaften
- Schönfeld [Großrinderfeld] : Gericht (Nennung)
Zitierhinweis:
StA Wü, MIB 12 fol. 187v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3598 (Zugriff am 29.03.2024)