Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 182v [01]

Datierung: 22. Januar 1393

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz bestätigt das Abkommen, das zwischen dem früheren Erzbischof Peter von Aspelt von Mainz und den Edelknechten Heinrich dem Älteren von Hanstein sowie dessen Bruder Luppold [I] bezüglich Burg Hanstein getroffen wurde.

Vollregest:

[Erzbischof] Konrad [von Mainz] bestätigt für sich, seine Amtsnachfolger und das Stift Mainz (Mencze), dass zwischen dem früheren Erzbischof Peter [von Aspelt] von Mainz, auf der einen Seite, und den Edelknechten Heinrich dem Älteren von Hanstein, seinem Bruder Luppold [I] (Lupolde) auf der anderen Seite ein Abkommen getroffen worden ist.

Die Brüder sollten auf dem erzbischöflichen bzw. erzstiftischen Berg Hanstein auf eigene Kosten und Arbeit eine Burg errichten, zunächst (zu dem ersten) aus Holz und danach aus Stein. Wenn die Burg fertiggestellt sein würde, sollten sie kein Recht an ihr haben. Die Brüder und ihre Erben, soweit diese Edelknechte sind und Mannlehen besitzen, sollten dort aber auf ewig Amtleute und Burgmannen auf der Burg sein, während die Burg selbst Offenhaus für die Mainzer Erzbischöfe und das Stift sein und bleiben sollte, wie dies bei anderen Eigenburgen, so etwa bei Burg Rusteberg, üblich ist.

Die Erzbischöfe sollten die Hansteiner wie andere Burgmannen schützen und schirmen, während diese dem Erzstift stets dienen sollten. Die Torknechte, wenn Türme gebaut würden, und die Pförtner und Wächter der Burg sollten den Erzbischöfen huldigen und sollten dem Rusteberger Amtmann bzw. den Herren von Hanstein als Amtleuten schwören. Die Hansteiner durften die genannten Türmer und Wächter mit Willen und Wissen des Rusteberger Amtmannes anstellen und entlassen. Dem Erzbischof missfallende Wachleute mussten ersetzt werden.

Erzbischof Peter weist den Hansteinern 10 Mark Silber an, damit sie damit die Burg bewahren, bewehren, Wächter und Pförtner anstellen. Wenn der Erzbischof ihnen 100 Mark Silber auf einen Schlag auszahlt, soll die Gülte wieder an Mainz zurückfallen. Sollten die Hansteiner aussterben, ohne lehnsfähige Edelknechte zu hinterlassen, fallen Burg und Gülte an Mainz zurück.

Die Vertragspartner versprechen, die Abmachungen einzuhalten. Zeugen der Abmachung waren damals Friedrich (Friderich) und Dithard von Rostorff, Bertolt von Adelebsen (Adenessen), Herdenn genannt Struß von Gladebach (Gladebech), Hildebrand von Hardenberg (Hartenberg), Wernher von Schweinsberg (Swinsb(er)g), alle Ritter, sowie Heinrich von Schweinsberg, Bruder des Wernher, Jan von Hartenberg und Ditmar von Adelebsen (Adeleveschin), Edelknechte (Weppener).

Erzbischof Peter kündigte sein Siegel an.

Der geben ist zu Friczlar ... 1308 uff sante Franciscus tage.

Da die Handelnden von damals mittlerweile alle verstorben sind, haben ihre Nachkommenden Ditmar von Hanstein, die Brüder Hans, Wernher und Heinrich, die Söhne des verstorbenen Wernher, sowie Mertin, der Sohn des verstorbenen Lupold, dem Erzbischof die damalige Urkunde in allen Teilen erneuert, beschworen und besiegelt. Sollten die Hansteiner sich nicht an die alte Abmachung halten, verfallen sie den gleichen Strafen, die damals ausgehandelt worden sind. Alle Vertragspartner versprechen, die Abmachungen unverbrüchlich zu halten.

Zeugen der jetzigen Abmachung sind Heinrich und Dietrich (Diderich) von Hardenberg, Heyse von Kerstlingerode (Kerstelingerade), Boden von Adelebsen (Adeleibsschin), alle Ritter, Hansen von dem Westerhain, Bernhart und Reinhard (Reynhart) von Dalwigh (Talwig), Hans Ryme von der Allerburg (Allerberg) sowie Hertwig Knorre, alle Edelknechte (weppener).

Der Erzbischof kündigt sein Siegel an

...geben ... zu Heilgenstad uff sante Vincentine tag dez heilgen mertelers ... 1393.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 182v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3590 (Zugriff am 20.04.2024)