Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 181 [02]

Datierung: 23. Januar 1393

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz und das Stift Mainz schulden Crafft [II] von Hatzfeld und dessen Ehefrau Cristine bzw. deren Erben 800 Goldgulden.

Vollregest:

[Erzbischof] Konrad [von Mainz] und das Stift Mainz (Mencze) schulden ihrem »lieben Getreuen« Crafft [II] von Hatzfeld und dessen Ehefrau Cristine bzw. deren Erben 800 Goldgulden, die sie ihm zum Nutzen des Erzstiftes bar geliehen haben. Der Erzbischof will das Geld bis zum kommenden Johannstag Baptiste [24. Juni] zurückzahlen.

Geschieht dies nicht, gilt gegen Zahlung einer zusätzlichen Gülte in Höhe von 80 Gulden das kommende Weihnachtsfest als Zahlungsziel. Der Erzbischof stellt als Geiseln, nämlich die beiden Ritter Friedrich (Friderich) von Hertingshausen (Hertingeshusen), Amtmann auf der Naumburg (Nuenb(er)g) und Kuntzman (Conrad) von Falkenberg, sodann die Brüder Hans [VI.] und Wernher [III.] von Falkenberg, Gotfrid von Löwenstein (Lewenstein) gen. von Schweinsberg (Sweinsberg) und Wernher von Westerburg.

Gerät Mainz mit einer der Zahlungen in Verzug, können die Gläubiger die Geiseln mündlich oder schriftlich mahnen, die sich dann binnen 14 Tagen persönlich in Geiselschaft begeben müssen, oder jeder ersatzweise einen guten Mann und ein Pferd nach Burg (sloß) Hatzfeld oder in eine Burg oder Stadt im Umkreis von zwei Meilen um Hatzfeld entsenden müssen. Dort wird ihnen eine öffentliche Herberge angewiesen, in der sie solange Einlager (leistunge und giselschafft) leisten müssen, bis die Hauptschuld zuzüglich des im Mahnverfahren entstandenen Botenlohns getilgt sind. Ausfallende Pferde sind zu ersetzen. Stirbt eine Geisel und geht außer Landes, muss der Erzbischof auf Ermahnung binnen eines Monats gleichwertigen Ersatz schaffen. Geschieht dies nicht, müssen die anderen Geiseln so lange ins Einlager kommen.

Erzbischof Konrad verspricht seinen Geiseln, sie gütlich aus der Verpflichtung zu lösen und dabei schadlos zu halten. Er kündigt sein Siegel an. Die Geiseln bekennen sich zu ihrer Verpflichtung und versprechen, gute Geiseln zu sein. Sie kündigen alle ihre Siegel an.

- Datum Friczlar feria quinta ante festum Purificationis beate Marie virginis ... [13]93.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 181 [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3589 (Zugriff am 29.03.2024)