Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 173v [02]

Datierung: 20. Januar 1393

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz gestattet Hans von Bernshusen dem jungen, dem Albrecht von Twinge,Mainzische Lehen im Dorf Desingerode zu verpfänden.

Vollregest:

[Erzbischof] Konrad [von Mainz] bestätigt, dass Hans von Bernshusen (B(er)nshusen) der junge, Bürger zu Duderstadt (Dudirstad) dem Albrecht von Twinge, dessen Schwester und deren Erben zwei Huben Land samt Zubehör im Dorf Desingerode (Desingerade) für 21 Mark Silber, Duderstädter (Duderstedischer) Währung, verpfändet hat. Da die Güter mainzische Lehen sind, hat man den Erzbischof gebeten, seine Zustimmung zu geben, was dieser kraft dieser Urkunde tut.

- [Datum etc. [1]

Quellenkommentar:

[1] Die Verpfändung dürfte am selben Tag ausgestellt worden sein, wie die Verpfändung des Hans zugunsten des Hans von Twinge.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 173v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3574 (Zugriff am 28.03.2024)