Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 172v [01]

Datierung: 13. Januar 1393

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz bestätigt, dass ihm Ritter Friedrich von Hertingshausen die Zahlungsfrist für eine Jahresgülte von 400 Gulden verlängert hat.

Vollregest:

[Erzbischof Konrad von Mainz] bestätigt, dass ihm Ritter Friedrich (Friderich) von Hertingshausen (Hertingeshusen), sein Amtmann auf der Naumburg (Nuwenburg) und "lieber Getreuer", das Zahlungsziel für jene 400 Gulden, die der Erzbischof ihm am kommenden Frauentag Purificationis [2. Februar] zurückzahlen wollte, bis Ostern verlängert hat. Es geht um die Jahresgülte für 4.000 Gulden, die der Erzbischof bei Friedrich geliehen hatte, und auch dessen Söhnen Hermann und Otte schuldet.

- Datum Friczlar octava Epiphanie Domini ... [13]93.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 172v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3566 (Zugriff am 29.03.2024)