Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 165 [02]

Datierung: 22. Oktober 1392

Quelle

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz bestätigt der Stadt Naumburg alle Gnaden und Freiheiten, die seine Amtsvorgänger und das Domkapitel verliehen haben.

Vollregest:

- Confirmatio jurium etc. opidi Nuewenburg. 

[Erzbischof] Konrad [von Mainz] bestätigt, eingedenk der Gunst und Freundschaft, die er für die Bürgermeister, Schöffen und die Bürger seiner Stadt Naumburg (Nuenburg) empfindet, ihnen kraft dieser Urkunde alle Gnaden und Freiheiten, die ihnen seine Amtsvorgänger und das Domkapitel verliehen haben. Der Erzbischof behält sich seine Rechte, Freiheiten und Gewohnheiten und die des Stiftes vor.

- Datum etc. Friczlar feria sexta post diem sancti Severi. [1]

Quellenkommentar:

[1] Die Datumszeile ist durchgestrichen und dafür hinter das „datum“ ein „etc.“ geschrieben worden. Die Abschrift könnte demnach auch am 15. Oktober verfasst worden sein.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 165 [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3540 (Zugriff am 23.04.2024)