Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 165v [01]

Datierung: 19. Oktober 1392

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz bestätigt Ratsmeister, Rat und Bürgern der Stadt Hofgeismar alle überkommenen Privilegien, Freiheiten, Gnaden und guten Gewohnheiten.

Vollregest:

[Erzbischof] Konrad [von Mainz] anerkennt die treuen Dienste, die Ratsmeister, Rat und Bürger der Stadt Hofgeismar (geismar) ihm geleistet haben und künftig leisten sollen. Deshalb bestätigt er ihnen kraft dieser Urkunden alle überkommenen Privilegien, Freiheiten, Gnaden und guten Gewohnheiten, wobei Ehre und Freiheit der Kleriker nicht geschädigt werden dürfen. Er will sie schützen und schirmen, behält sich aber für sich und das Stift Freiheit und Gewohnheit sowie den Wortlaut bereits bestehender Urkunden vor.

- Datum Geismar Sabbato post diem beati Galli confessoris ... [13]92.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 165v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3538 (Zugriff am 28.03.2024)