Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 164v [03]

Datierung: 15. Oktober 1392

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz betont, dass Herman Landgraf zu Hessen seinem Amtsvorgänger und dem Stift Mainz Burg und Stadt Wolfhagen zusammen mit andern Schlössern verpfändet hatte.

Vollregest:

- Confirmatio jurium privilegium et libertatium opidi Wolfhagen.

[Erzbischof] Konrad [von Mainz] betont, dass Herman Landgraf zu Hessen seinem Amtsvorgänger und dem Stift Mainz (mencze) Burg (burg) und Stadt Wolfhagen zusammen mit andern Schlössern (sloßin) für eine bestimmte Geldsumme verpfändet hatte. Diesbezüglich ist eine Urkunde ausgestellt worden. Bürgermeister, Rat und Gemeinde Wolfhagen hatten ihm geschworen und gehuldigt. Er verspricht ihnen nun kraft dieser Urkunde, sie bei ihren von den Landgrafen hergebrachten Gnaden, Rechten und Freiheiten zu belassen, so lange sich dies für das Stift und die Pfandschaft als unschädlich erweist. Er wird die Pfand-Stadt und ihre Bürger wie andere mainzische Eigenburgen und Eigenstädte schützen und schirmen.

- Datum Wolfhagen feria tertia ante diem beati Galli confessoris ... [13]92.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 164v [03], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3536 (Zugriff am 18.04.2024)