Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 162 [02]

Datierung: 19. September 1392

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz bestätigt, dass er Johann von Rannenberg einige Güter zu einem rechten Mannlehen geliehen hat. 

Vollregest:

[Erzbischof] Konrad [von Mainz] bestätigt, dass er seinem "lieben Getreuen" Johann von Rannenberg kraft dieser Urkunde einige Güter zu einem rechten Mannlehen geliehen hat. Dabei handelt es sich um 60 Malter Hafergülte im Gericht Schimborn (Sunneburn) und 24 Malter Hafergülte im Gericht Hörstein (Horste) sowie die Wildbänne (wilpand) in allen ihren Gerichten. Johann soll als ältester die Lehen für seine Brüder tragen. Der Erzbischof behält sich seine Rechte und die seiner Mannen und Burgmannen an dem Lehen vor.

- Datum Aschaffinburg feria quinta post diem Exaltatitionis sancte crucis ... [13]92]

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 162 [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3533 (Zugriff am 29.03.2024)