Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 161v [01]

Datierung: 9. September 1392

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz teilt den Wiesbadenern mit, dass er das ihm verpfändete halbe Schloss Wiesbaden samt Zubehör dem Grafen Walram zu Nassau zur Lösung zurückgegeben hat. 

Vollregest:

[Erzbischof]  Konrad [von Mainz] erinnert die Bürgermeister, Schultheißen, Schöffen und die Gemeinde zu Wiesbaden (Wiesebaden) daran, dass Walram Grafen zu Nassau (Nassauwe) vor Zeiten Wiesbaden samt Zubehör ihm und dem Stift Mainz (Mencze) verpfändet hatte. Er teilt ihnen nun mit, dass er dem Grafen das halbe Schloss (sloß) Wiesbaden samt Zubehör zur Lösung zurückgegeben hat. Er gebietet ihnen kraft dieser Urkunde, dem Grafen für diese Hälfte zu gewarten und gehorsam zu sein. Sie sollen sich an die Anweisungen des Mainzer Domherrn Johan Hofewart halten, den er eigens dafür nach Wiesbaden geschickt hat. Erzbischof Konrad kündigt sein Siegel an.

- Datum ut supra [Eltevil feria secunda post diem Nativitatis beate Marie virginis ... 1392]

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 161v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3521 (Zugriff am 19.04.2024)