Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 155 [01]

Datierung: 5. August 1392

Quelle

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Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz schlichtet einen Streit zwischen den Familien des Ritters Johan von Kronberg und des Edelherrn Ulrich Herr zu Hanau.

Vollregest:

[Erzbischof] Konrad [von Mainz] bekennt, dass er seinen "lieben Getreuen", den Ritter Johan von Kronberg (Crone(n)b(er)g), von seines verstorbenen Vaters wegen, und den Edelherrn Ulrich Herr zu Hanau (Hanauwe), erzbischöflicher "Neffe und Getreuer", von seiner verstorbenen Ahnherren wegen, und auch wegen jeglicher Zwietracht, die zwischen ihnen zum Krieg geführt hatte, jetzt gerichtet hat.

Die beiden Herren wollen sich an den erzbischöflichen Spruch halten. Es geht um Lösegelder aus Gefangenschaft, Forderungen der Landvogtei, in die Ritter Wigand von Segershusen verwickelt war, um geschuldete Gelder, Forderungen aus aufgezwungenen Kriegszügen, um ausstehende Gelder für Korn, Hafer, Heu (u.a. auch für Heu, das dem Ritter Helffrich von Dorfelden (Derfelden) zu Bierstadt (Birstad) genommen wurde), um entwendeten "plunder und anderen husrat" als man bei Königstein "zu tegelichen krige" lag, um ausstehende Burgmannengelder zu Babenhausen (Babenhusen) sowie um entfremde Holden (arme lute) zu Preungesheim (Brunigisheim).

Der Erzbischof entscheidet, dass Ulrich von Hanau dem Kronberger 800 Gulden bezahlen soll. 250 Gulden werden am kommenden Martinstag [11. November] fällig, 250 am darauffolgenden Walpurgistag [1. Mai 1393], die restlichen 300 Gulden am darauf folgenden Martinstag [1. November 1393]. Das Geld ist in Frankfurt (Franckenfurd) in dortiger Währung zu bezahlen. Der Hanauer soll Sicherheit geben, der Kronberger eine Urkunde ausstellen, dass mit der Bezahlung alle Zwietracht beigelegt ist. Bezüglich der von Petrus, dem Schreiber des Kronbergers, geforderte Pastorei zu Weißkirchen (Wißenkirchen) wird entschieden, dass diese Hartmann, Pfarrer zu Babenhausen, gegeben werden soll. Petrus soll dafür den Frühmesse-Altar zu Hanau nehmen "und zuhet sich des des uff Wernher Kolling ritter und den vorg(ennannten) Hartman." Weiter fordert der Schreiber Petrus vom Hanauer, ihm das zu erfüllen, was der ihm wegen seines "dinstes" [...] "in der kobenhuse zu" Hanau versprochen hat, auch was Volprecht und Henne von Erbestad gen. von Keuchen für recht empfunden haben und was noch an Geldzahlungen offen ist. All dies soll Ulrich von Hanau erfüllen, namentlich auch Ansprüche des Henne von Keuchen auf ein Pferd und einen Harnisch berücksichtigen.

- Datum ... 1392 ... ipso die beati Oswaldi regis et martiri.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 155 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3510 (Zugriff am 20.04.2024)