Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 149v [01]

Datierung: 26. Juli 1392

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad II. von Mainz gestattet Alheide, der Tochter des verstorbenen Ritters Gerhard Gabel von Obrigheim und jetztigen Ehefrau des Henne von Hardheim, dem Swicker Morrat einen Teil ihres Wittums zu Weinheim zu verpfänden.

Vollregest:

[Erzbischof] Konrad [von Mainz] bestätigt, dass Alheide (Alheyd), die Tochter des verstorbenen Ritters Gerhard Gabel von Obrigheim (Erlekeim), jetzt Ehefrau des Henne von Hardheim (Hartenheim), auf dem "feilgen" Gut des Gorge Vetzer (Fetzer) von Rimbach (Rympach) in der Bensheimer Gemarkung und ebenso auf einem Zehnten zu Weinheim (Wynheim), mit 2.000 Gulden bewittumt ist. Dies ist damals, so steht es in einer Urkunde, mit Einverständnis des ehemaligen Erzbischofs Adolf geschehen. Alheide hat ihn nun gebeten, von ihren Einkünften aus dem Zehnten in Weinheim dem Swicker Morrat (Marhard) und dessen Erben 100 Gulden auf Wiedereinlösung verpfänden zu dürfen, da der Zehnt mainzisches Lehengut ist. Dem entspricht er nun kraft dieser Urkunde, behält sich aber die Rechte seines Stiftes, seiner Mannen und Burgmannen daran vor. Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Datum Gernsheim feria sexta post diem beati Jacobi apostoli ... 1392.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 149v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3505 (Zugriff am 19.04.2024)