Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 152v [01]

Datierung: 13. Juli 1392

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Die Brüder Wigand, Henne und Albrecht von Hunspach kommen mit Erzbischof Konrad von Mainz bezüglich aller Forderungen überein.

Vollregest:

Die Brüder Wigand, Henne und Albrecht von Hunspach [s Wissembourg im Elsass] sind mit [Erzbischof] Konrad [von Mainz], ihrem "lieben gnädigen" Herrn, gütlich übereingekommen bezüglich aller Forderungen, die sie seit den Tagen ihrer Altvorderen und Vorfahren an Erzbischof und Stift Mainz (Mencze) bis auf den heutigen Tag stellen können. Wigand und Henne sind erzbischöfliche Diener geworden. Deshalb und aus besonderer Gnade hat der Erzbischof ihnen 300 Gulden zugesagt. Davon werden 150 Gulden am kommenden St. Michaelstag [29. September] und die restlichen 150 Gulden auf Halbfasten danach bezahlt. Die Brüder müssen die Beträge jeweils quittieren. Der Erzbischof kann Wigand und Henne ihren Dienst jederzeit aufkündigen. Auch Wigand und Henne können ihren Dienst jederzeit verlassen.

- Datum Aschaffenburg [13]92 ipso die beate Margarete virginis.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 152v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3504 (Zugriff am 29.03.2024)