Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 152 [01]

Datierung: 13. Juli 1392

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

 

Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad II. von Mainz gewinnt Wigand und Henne von Hunspach zu seinen Dienern.

Vollregest:

[Fragment]

[...] die [geleistete Dienste und Forderungen] ihre Altvorderen oder sie ihm [dem Erzbischof Konrad von Mainz], seinen Amtsvorgängern und dem Stift Mainz (Mencze) bis auf den heutigen Tag geleistet oder gehabt haben. Diesbezüglich haben sich alle Beteiligten geeinigt. Wigand und Henne [von Hunspach] sind erzbischöfliche Diener geworden. Deshalb und aus besonderer Gnade hat der Erzbischof [den Brüdern] Wigand, Henne und Albrecht [von Hunsbach] bzw. deren Erben 300 Gulden verschrieben. Davon sollen 150 Gulden an kommenden Mitfasten auf dem St. Michaeltag [29. September] und die anderen 150 Gulden auf Mitfasten danach bezahlt werden. Der Erzbischof kann Wigand und Hennen ihren Dienst jederzeit aufkündigen. Auch Wigand und Henne können ihren Dienst jederzeit verlassen. Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Datum ... [13]92] ipso die beate Margarete dag.

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Keine

Metadaten

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 152 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3503 (Zugriff am 23.04.2024)