Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 143v [02]

Datierung: 1392

Quelle

Aussteller:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz und Balthasar, Landgraf zu Thüringen und Markgraf zu Meißen, vereinbaren ein zweijähriges Bündnis.

Vollregest:

[Erzbischof] Konrad [von Mainz] und Balthasar, Landgraf zu Thüringen (Doringen) und Markgraf zu Meißen (Missen) vereinbaren mit Rat ihrer Freunde ein zweijähriges Bündnis.

Sie versprechen, zwei Jahre lang nichts gegeneinander zu unternehmen und sich mit niemand anderem zu verbünden, der dieses Bündnis in Gefahr bringen könnte. Sie wollen die Straßen in beiden Herrschaftsbereichen schützen und schirmen und in ihrem Gebiet Geleit geben. Sollte jemand in ihrem Gebiet oder auf der Reichsstraße rauben oder Menschen angreifen, müssen die Leute des jeweiligen Landesherrn dies unterbinden.

Sollte Streit zwischen ihren Mannen, Burgmannen oder ihren Leuten entstehen, müssen ihre obersten Amtleute auf dem Rusteberg und zu Creuzburg (Cruceburg) [Burg und Stadt n Eisenach], sobald eine Klage vor sie gebracht wird, binnen 14 Tagen gemeinsam in dieser Sache auf die Malstat reiten, auf der die Tages des Erzbischofs von Mainz (Mencze) und der Landgrafen von Thüringen gewöhnlich stattfinden. Dort müssen sie ernsthaft versuchen, den Streit gütlich beizulegen. Gelingt dies nicht, sollen sie Klage und Antwort anhören und dann auf ihren Eid eine Entscheidung fällen.

Können die beiden sich nicht einigen, wird je nachdem, wer klagende Partei ist, binnen 14 Tagen ein Übermann aus den Leuten des Angeklagten erwählt. Dieses Gremium fällt, wenn Mainz klagende Partei ist, in Heiligenstadt, im anderen Fall in Creuzburg, ein für beide Parteien verbindliches Mehrheitsurteil.

Beide Parteien werden sich gegenseitig dabei unterstützen, dass fällige Schulden ihrer Leute beglichen werden und notfalls auch auf ein [genau beschriebenes] Pfandverfahren zurückgegriffen werden kann.

Feinde des anderen dürfen nicht in den eigenen Schlössern und Landen aufgenommen oder ihnen Geleit gegeben werden. Sollte dies unwissentlich geschehen, muss die dann als Feind bezeichnete Person den Herrschaftsbereich unverzüglich verlassen. Die jeweiligen Amtleute auf Rusteberg und Creuzburg müssen dieses Bündnis beschwören.

In der Zeit dieses Bündnis ist es dem Erzbischof gestattet, den Markgrafen bezüglich Langensalza (Saltza), Bischofsgottern (Bischoffsguteren) und anderen Dingen, die Stiftseigen sind oder die Landesherrlichkeit betreffen, freundlich und rechtmäßig zu "bedeidingen und an[zu]sprechen", umgekehrt kann der Markgraf dies für die Harburg (Haerburg) und andere Angelegenheiten tun. Gewaltsames Vorgehen ist dabei ausdrücklich ausgeschlossen.

Ausgenommen in diesem Bündnis ist generell der Papst in Rom (Rome), der Römische (romische) König, das Heilige Römische Reich und der Landfrieden, den der König gemacht hat. Beide Herren nehmen auch ihr Untertanen, ihre Mannen und Burgmannen aus. Gegen ihre Lehnsleute gehen sie nur zusammen und nur dann vor, wenn sie es ehrenvoll tun können.

Erzbischof Konrad nimmt dazu noch aus den König und die Krone in Böhmen (Beheim), die Markgrafen zu Brandenburg und Lausitz (Lusicz), die Pfalzgrafen bei Rhein (Ryne) und Herzöge in Bayern (Beiern) Rupprecht den älteren und dessen Sohn Rupprecht den jüngeren, die beiden Erzbischöfe Friedrich zu Köln (Colne) und Werner von Trier (Triere), Bischof Gerhard und das Stift Würzburg (Wirczeburg), Herzog Otto (Otte) von Braunschweig (Brunswig), die Edelherren Simon (Symon) von Sponheim (Spanheim) und Vianden, Heinrich von Waldeck, Gottfried (Gotfrid zu Ziegenhain (Czigenhain), Ludwig (Ludowig) zu Rieneck (Rynecke), die Grafen Friedrich (Frederich) und Friedrich zu Veldenz (Veldencze), die Grafen Eberhard (Ebirhard) und Diether von Katzenelnbogen, Graf Walram zu Nassau (Nassauwe), Philipps Herr zu Falkenstein und Münzenberg (Mintzenb(er)g), Johan Herr [I.] zu Isenburg und Büdingen (Budingen), Ulrich Herr zu Hanau (Hanauwwe) sowie die anderen Herren, die zu der Einung gehören, die jetzt in der Wetterau (Widderauwe) geschlossen wurde. Weiter nimmt der Erzbischof aus Markgraf Bernhard zu Baden, die "gesellen" von den Bengeln, die "gesellen" von den Fuchsen und die drei Städte Heilbronn (Heilprunen), Wimpfen (Wimphen) und Weiler (Wile). Markgraf Balthasar nimmt zusätzlich aus seinen "lieben" Sohn Herzog Rudolf in Sachsen (Sassen), seinen "lieben" Brudere Markgraf Wilhelm zu Meißen (Misen), seine "lieben" Vettern die Markgrafen Wilhelm und Georg (Gorge) zu Meißen sowie Bischof Gerhard von Würzburg.

Indem sie versprechen, das Bündnis unverbrüchlich zu halten, kündigen Erzbischof Konrad und Markgraf Balthasar ihre Siegel an.

- Datum ... 1392.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 143v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3499 (Zugriff am 20.04.2024)