Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 147 [02]

Datierung: 1392

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz freit dem Ritter Friedrich von Schönburg und seiner Frau Grede auf Lebenszeit den Hof, den sie im Schloss Bingen bewohnen und den sie samt Zubehör gekauft haben. 

Vollregest:

[Erzbischof] Konrad [von Mainz] anerkennt die fleißigen Dienste, die der Ritter Friedrich (Frederich) von Schönburg (Schonenburg), sein "lieber Getreuer" ihm und dem Stift Mainz (Mencze) bisher geleistet hat und künftig noch leisten soll. Deshalb und aus besonderer Gnade freit er nun kraft dieser Urkunde den Hof, den er und seine Ehefrau Grede im Schloss (sloße) Bingen bewohnen und den sie samt Zubehör gekauft haben. Der Erzbischof freit das aber nur so lange, wie das Ehepaar lebt. Vom Hofgut wird keinerlei Steuer, Bede, Schatzung oder Dienstleistungen gefordert.

[ohne Datum] [1]

Quellenkommentar:

[1] Die Einreihung in das Jahr 1392 ergibt sich aus der Stellung des Eintrags im Ingrossaturbuch.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 147 [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3497 (Zugriff am 19.04.2024)