Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 147v [02]

Datierung: 23. April 1392

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Inhalt

Kopfregest:

Cune von Gundheim bestätigt, dass Erzbischof Konrad von Mainz seine Schulden bei ihm zurückgezahlt hat. 

Vollregest:

Cune von Gundheim (Guntheim) bestätigt, dass "zu andern zijten" Erzbischof Konrad [von Mainz] mit ihm bezüglich aller seiner Forderungen (koste schaden verluste hengeste und pherde) übereingekommen ist, die ihm seit den Tagen des Amtsvorgängers Konrads bis auf den heutigen Tag entstanden sind. Die damals versprochenen 50 Gulden hat der Erzbischof ihm heute bezahlt. Er quittiert den Erhalt des Betrages.

- Datum feria tertia post Dominicam Quasi modo geniti ... [13]92.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 147v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3484 (Zugriff am 29.03.2024)