Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 145v [01]

Datierung: 17. Februar 1392

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Reinhard Herr zu Westerburg bekennt, dass Erzbischof Konrad von Mainz bezüglich aller Forderungen gütlich mit ihm überein gekommen ist.

Vollregest:

Reinhard (Reinhart) Herr zu Westerburg bekennt, dass Erzbischof Konrad von Mainz (Mencze), sein »lieber gnädiger« Herr, gütlich mit ihm überein gekommen ist bezüglich aller Forderungen (kosten verluste zerunge und schaden hengeste und pherde), die ihm im Dienst für den ehemaligen Erzbischof Adolf und für das Stift Mainz bis auf den heutigen Tag entstanden sind. Der Erzbischof und sein Stift sind ihm bzw. seinen Erben demnach noch 200 Gulden schuldig. 100 Gulden will der Erzbischof am St. Michaelstag [29. September] bezahlen, den Rest zur Zeit der danach folgenden Frankfurter Fastenmesse [August/September 1393?] bezahlen. Damit sind dann alle seine Forderungen abgegolten. Reinhard kündigt sein Siegel an.

- Datum Pinwie Sabbato post Valentini ... [13]92.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 145v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3478 (Zugriff am 23.04.2024)