Mainzer Ingrossaturbücher Band 12
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StA Wü, MIB 12 fol. 145 [01]
Datierung: 30. Januar 1390
Inhalt
Kopfregest:
Erzbischof Konrad von Mainz erteilt dem Edelherrn Ludwig von Blankenheim sowie Sygemund von Schönburg, Herrn zu Crymeschauw, sein Einverständnis in deren Wittumsangelegenheiten.
Vollregest:
[Erzbischof] Konrad [von Mainz] bekennt, dass der Edelherr Ludwig (Ludowig) von Blankenheim (Blanckenheim) seine Ehefrau Anne mit einer jährlich am Michaelstag [29. September] auszuzahlenden Rente in Höhe von 19 Schock (geschock) Groschen und 15 Groschen aus dem Dorf Lengenfeld (Lengefelt) bewittumt hat. Als Lehensherr von Lengenfeld gibt Erzbischof Konrad seine Zustimmung. Er ist auch damit einverstanden, dass Sygemund von Schönburg (Schonenburg), Herr zu Crymeschauw, Bruder der Anne, seine Schwester, wie es Wittumsrecht ist, so lange sie lebt schirmen und schützen soll.
Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.
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Keine
Metadaten
Personenindex
- Mainz: Konrad I. [Eb. 1160-65 / 1183-1200] (Aussteller)
Zitierhinweis:
StA Wü, MIB 12 fol. 145 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3473 (Zugriff am 09.09.2024)