Mainzer Ingrossaturbücher Band 12
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StA Wü, MIB 12 fol. 143v [01]
Datierung: 5. Januar 1392
Quelle
Aussteller:
Ausstellungsorte:
Archiv: Würzburg StaatsA
Geographische Bezüge:
Inhalt
Kopfregest:
Erzbischof Konrad von Mainz sichert Abt und Konvent des Klosters Haina, grauer Orden, den alleinigen Gerichtsstand vor dem erzbischöflichen Stuhl in Mainz zu.
Vollregest:
[Erzbischof] Konrad [von Mainz] gebietet allen Stiftsamtleuten und Stiftsgetreuen, den Abt und Konvent des Klosters Haina (Hegene), grauer Orden, und alle ihre Höfe und Güter sowie ihre ledigen Dienstboten mit keinem weltlichen Gericht zu belangen zu suchen. Ansprüche gegen das Koster müssen vor dem Erzbischof und seinen Richtern in Mainz (mencze) angemeldet werden Der Grund ist, dass er Kloster und Klosterleute in seinen besonderen Schutz genommen hat. Sollte das Gericht in Bulenstrut versetzt oder verpfändet werden, sollen fünf Höfe des Klosters namentlich "Elroden, Hadelige, Husen, Aldenhogene, Messe und Kirsborne" unverpfändet bleiben und somit kein erzbischöflicher Amtmann im Kloster und seinen Höfen ein "gebot von gerichtes wegen haben".
- Datum Amenburg in die beate Agathe virginis ... [13]92.
Quellenansicht
Keine
Metadaten
Personenindex
- Mainz: Konrad I. [Eb. 1160-65 / 1183-1200] (Aussteller)
Ortsindex
- Haina : Kloster (Nennung)
- Amöneburg [Hessen] : Stadt (Ausstellungsort)
Körperschaften
Zitierhinweis:
StA Wü, MIB 12 fol. 143v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3466 (Zugriff am 19.02.2025)