Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

787 Quellen in dieser Liste. Sie sehen die Quelle 266.

StA Wü, MIB 12 fol. 143v [01]

Datierung: 5. Januar 1392

Quelle

Aussteller:

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

KML Visualisierung

Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz sichert Abt und Konvent des Klosters Haina, grauer Orden, den alleinigen Gerichtsstand vor dem erzbischöflichen Stuhl in Mainz zu.

Vollregest:

[Erzbischof] Konrad [von Mainz] gebietet allen Stiftsamtleuten und Stiftsgetreuen, den Abt und Konvent des Klosters Haina (Hegene), grauer Orden, und alle ihre Höfe und Güter sowie ihre ledigen Dienstboten mit keinem weltlichen Gericht zu belangen zu suchen. Ansprüche gegen das Koster müssen vor dem Erzbischof und seinen Richtern in Mainz (mencze) angemeldet werden Der Grund ist, dass er Kloster und Klosterleute in seinen besonderen Schutz genommen hat. Sollte das Gericht in Bulenstrut versetzt oder verpfändet werden, sollen fünf Höfe des Klosters namentlich "Elroden, Hadelige, Husen, Aldenhogene, Messe und Kirsborne" unverpfändet bleiben und somit kein erzbischöflicher Amtmann im Kloster und seinen Höfen ein "gebot von gerichtes wegen haben".

- Datum Amenburg in die beate Agathe virginis ... [13]92.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Personenindex

Ortsindex

Körperschaften

Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 143v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3466 (Zugriff am 18.04.2024)