Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 140 [01]

Datierung: 9. Januar 1392

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz regelt die Rückzahlung von Schulden bei dem Mainzer Domherrn Ditmar von Walen.

Vollregest:

[Erzbischof] Konrad [von Mainz] schuldet seinem »lieben Heimlichen« Ditmar von Walen, Domherrn zu Mainz (Mencze), 200 Gulden, die dieser ihm bar für Lebensmittel (zerunge) geliehen hat, die er vormals seinen Ratgebern (frunde) mitgegeben hatte, die er nach Hessen mit dem Auftrag geschickt hatte, die erzbischöflichen Schlösser (slosse) für ihn einzunehmen. Weitere 100 Gulden hat er bei ihm für einen Hengst geliehen, den der Erzbischof für ihn gekauft hatte sowie 100 Gulden für drei Pferde, die Ditmar im erzbischöflichen Auftrag in Rom weggegeben hatte, da sie »verdorben« waren. Diese 400 Gulden will der Erzbischof kommende Pfingsten zurückzahlen.

- Datum Erenfels feria tertia post Epiphaniam domini [13]92.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 140 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3460 (Zugriff am 20.04.2024)