Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 135v [01]

Datierung: 13. Dezember 1392 oder kurz dannach

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz setzt Sifrid und Peter zum Paradise, die Söhne des verstorbenen Sifrid, ehedem Schöffe in Frankfurt, in zwei Englische auf dem Zoll Gernsheim ein.

Vollregest:

Erzbischof Konrad von Mainz anerkennt die Dienste die der verstorbene Sifrid zum Pardise, ehedem Schöffe in Frankfurt (Franckenfurt), Konrads Amtsvorgänger [Adolf] und dem Mainzer Stift zu Lebzeiten geleistet hat. Diese Dienste werden in Zukunft die Brüder Sifrid und Peter (Peder), die Söhne des Verstorbenen, übernehmen. Auf die Brüder und deren Erben gehen die zwei Englische über, die Kaiser Karl [IV.] seinerzeit dem verstorbenen Sifrid auf dem Zoll Gernsheim überlassen hatte. Die Brüder sollen die Gelder fortan ungehindert vereinnahmen. Der Erzbischof weist seinen Zollschreiber bzw. Beseher an, das Geld entsprechend auszuzahlen, wenn die Zollkiste üblicherweise geöffnet wird. Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.[1]

Datum Dipurg ... post diem beate Lucie virginis ... 1391 [2]

Quellenkommentar:

[1] Der Eintrag ist mit zwei gekreuzten Linien durchgestrichen.

[2] Die Tagesangabe nach dem Tag „Lucie“ [13. Dezember] ist in der Vorlage nicht sicher zu entziffern.

 

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 135v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3450 (Zugriff am 20.04.2024)