Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 132v [02]

Datierung: 11. Juni 1392

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Inhalt

Kopfregest:

Dume von Steinsberg bestätigt, dass Erzbischof Konrad von Mainz ihn zum Diener und Helfer angenommen hat. 

Vollregest:

Dume von Steinsberg bestätigt, dass sein "lieber gnädiger herr" Erzbischof Konrad von Mainz (Mencze) ihn zum Diener und Helfer angenommen hat. Er wird nach Aufforderung durch die Amtleute dem Stift dienen und denen Feind werden, die ihm dabei genannt werden. Davon ausgenommen sind auf seinen Wunsch hin Graf Eberhard von Katzenelnbogen, dessen Mannen und Burgmannen. Für seinen Dienst erhält er 100 Gulden. 30 Gulden erhält er am kommenden Jakobstag [25. Juli], 30 Gulden an Martini [11. November] und für die restlichen 40 Gulden soll er ein Pferd bekommen, das so viel wert ist.

Sollte er seinen Dienst nachlässig versehen oder wieder aufgeben, muss er die 100 Gulden zurückerstatten. So lange das Geld dann aussteht, bleibt er Erzbischof und Stift verbunden. Über das Vorstehende hat Dume einen Eid geschworen.

Dume hat Graf Eberhard gebeten, sein Siegel mit an diese Urkunde zu hängen, da er selbst über kein Siegel verfügt. Graf Eberhard stimmt diesem Wunsch zu.

Datum ... 1392 ... feria tertia post Dominicam Trinitatis.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Personenindex

Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 132v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3437 (Zugriff am 24.04.2024)