Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 134v [02]

Datierung: 19. November 1391

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz empfängt Heinrich von Ulbach zum erzbischöflichen und erzstiftischen Burgmann auf Schloss Gernsheim.

Vollregest:

[Erzbischof] Konrad [von Mainz] anerkennt die fleißigen Dienste, die Heinrich von Ulbach ihm und dem Stift geleistet hat und künftig noch leisten soll. Deshalb und aus besonderer Gnade hat er Heinrich und dessen rechte Leibeslehnserben zum erzbischöflichen und erzstiftischen Burgmann auf Schloss Gernsheim empfangen. Er zahlt ihm jedes Jahr 10 Gulden auf dem Zoll Gernsheim zu Burglehen. Er weist den Beseher Rudolf bzw. den jeweils amtierenden Zollschreiber oder Beseher an, das Burglehen jeweils am Martinstag [11. November] auszuzahlen. Heinrich soll das Burglehen mit "truwen eyden seßen und diensten" verdienen, wie Lehenrecht [!] und Gewohnheit dies besagen.

Mainz kann das Burglehen mit 100 Gulden jederzeit ablösen. Heinrich bzw. seine Erben müssen dann Geldeinkünfte in Höhe von 10 Gulden bereitstellen oder diese Summe auf freiem Eigen, dass für das Erzstift günstig liegen muss, beweisen und auflassen (uffgeben), um es dann zu den gleichen Bedingungen als Mainzer Burglehen zurück zu empfangen. Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Datum Gernsheim ipso die beate Elisabeth vidue ... 1391.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 134v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3433 (Zugriff am 20.04.2024)