Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 120 [01]

Datierung: 1391-1392

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz und Graf Friedrich von Leiningen regeln die Auslösung eines Burglehens in Nieder-Olm.

Vollregest:

[Erzbischof] Konrad [von Mainz], seine Amtsnachfolger und das Stift Mainz (Mencze) schulden dem Grafen Friedrich (Friderich) von Leiningen (Linningen) 210 Gulden wegen seines verpfändeten Burglehens auf der Burg Nieder-Olm (Olmen). Die 210 Gulden soll Graf Friedrich am Zoll Gernsheim in der Weise aufheben, dass ihm von jedem Fuder ein Schilling Heller so lange zufallen soll, bis die Schuld abgezahlt ist. Damit ist das Burglehen wieder vollständig ausgelöst. Der Beseher und Zöllner zu Gernsheim erhält Anweisung, dem Friedrich bzw. dem rechtmäßigen Inhaber dieser Urkunde die Zahlungen zu leisten.

[Ohne Datum] [1]

Quellenkommentar:

[1] Der vorliegende und die ihm vorangehenden bzw. nachfolgenden undatierten Einträge sind von der gleichen Hand geschrieben, die den letzten Eintrag vom Jahr 1391 (fol. 118v) und den ersten Eintrag vom Jahr 1392 (fol. 120v) vorgenommen hat. Es ist folglich nicht zu entscheiden, welchem Jahr die undatierten Einträge zuzuordnen sind.

Quellenansicht

Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 120 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3427 (Zugriff am 18.04.2024)