Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 119v [01]

Datierung: 1391-1392

Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz nimmt die Ritter Johan von Bicken und Wilhelm von Selbach zu seinen Dienern an.

Vollregest:

[Erzbischof] Konrad [von Mainz] anerkennt die fleißigen Dienste, die Ritter Johan von Bicken und Wilhelm von Selbach ihm und dem Stift geleistet haben und künftig noch leisten sollen. Deshalb nimmt er sie aus besonderer Gnade zu seinen Dienern an. Er zahlt [jedem von] ihnen dafür 150 Gulden, die der Zollschreiber Walther zu Lahnstein (Lanstein) bzw. dessen Amtsnachfolger kommende Mitfasten auszahlen soll.

[Ohne Datum] [1]

Quellenkommentar:

[1] Der vorliegende und die ihm vorangehenden bzw. nachfolgenden undatierten Einträge sind von der gleichen Hand geschrieben, die den letzten Eintrag vom Jahr 1391 (fol. 118v) und den ersten Eintrag vom Jahr 1392 (fol. 120v) vorgenommen hat. Es ist folglich nicht zu entscheiden, welchem Jahr die undatierten Einträge zuzuordnen sind.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Personenindex

Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 119v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3425 (Zugriff am 26.04.2024)