Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 119 [01]

Datierung: 1391-1392

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Burgfrieden auf Burg Gutenberg.

Vollregest:

[Erzbischof] Konrad [von Mainz] schließt für sich, seine Erben [als Herr von Weinsberg] und die Seinen einen Burgfrieden mit dem Edelknecht Martin von Sickingen und dessen Erben für die Burg (vesten) Gutenberg.

Der Burgfriedensbezirk reicht von der badestuben an, die hier unten am Bach liegt, bis an die Zäune an dem wiler, und von den Zäunen hinweg bis an das Ende des baumgarten, und von den bäumgarten bis an den äußersten Graben außerhalb des nyd(er)n brunnen, der am Wege steht. Vom Graben hinweg bis an den Spirbaum der zunächst bei der schutde steht und von demselben Baum hinweg bis an den Bach und vom Bach wieder bis zur batstuben.

Der Erzbischof verspricht zu helfen, den Burgfrieden bei Notwendigkeit mit zu schützen. Er wird wissentlich keine Feinde des Martin auf der Burg aufnehmen. Sollte er unwissentlich Feinde des Martin beherbergen, wird er, sobald ihm die Tatsache mitgeteilt wird, Sorge tragen, dass dem Martin daraus kein Schaden erwächst. Der erzstiftische Amtmann auf der Burg muss den Burgfrieden beschwören.

Sollte er, Erzbischof Konrad, sterben, wird sein Bruder Engelhard von Weinsberg den Burgfrieden geloben. Sobald die Familie Weinsberg die Burg wieder von Martin bzw. dessen Erben gelöst haben, erlischt der Burgfrieden und wird diese Urkunde ungültig. Erzbischof Konrad kündigt sein Siegel an und schwört mit seinem Bruder, den Burgfrieden unverbrüchlich zu halten.

[Ohne Datum] [1]

Quellenkommentar:

[1] Der Eintrag folgt einem Eintrag vom 31. Dezember 1391. Der vorliegende und die ihm folgenden 5 Einträge sind von der gleichen Hand geschrieben, aber undatiert. Auf fol. 120v folgt der nächste datierte Eintrag vom 29. Februar 1392. Es ist folglich nicht zu entscheiden, welchem Jahr die undatierten Einträge zuzuordnen sind.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 119 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3424 (Zugriff am 29.03.2024)